eBay-Verkäufer: Wann bin ich Unternehmer ?
[24.04.2009] Nicht immer ist für die auf dem Onlinemarktplatz eBay handelnden Akteure klar, ob sie noch Verbraucher sind oder bereits Unternehmer. Besonders im Fernabsatzrecht kommt dem Begriff des Unternehmers eine essentielle Bedeutung zu, da das Fernabsatzrecht nur bei Vertragsschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher Anwendung findet. Ferner resultieren aus der Unternehmereigenschaft weitreichende Informationspflichten, deren Verletzung zu hohen Kosten führen kann. [mehr ...]
Keine Abmahnung bei Abweichungen von eBay-AGB
[15.07.2008] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern droht keine Abmahnung bei einer Abweichung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den eBay-AGB. Dies hat jetzt jedenfalls das Oberlandesgericht Köln zugunsten der eBay-Händler entschieden. [mehr ...]
Neufassung der Musterwiderufsbelehrung in Kraft getreten
[15.04.2008] Online-Händler, insbesondere eBay-Händler, waren in der Vergangenheit etlichen Abmahnwellen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ausgesetzt. Dies nahm das Bundesjustizministerium zum Anlass, die sogenannte Musterwiderrufsbelehrung neu zu fassen. Doch auch die neue Musterwiderrufsbelehrung hat ihre Lücken. [mehr ...]
Hinsendekosten - Widerrufsbelehrung anpassen
[15.11.2007] Online-Händlern droht eine neue Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Eine neue Gerichtsentscheidung verschärft die Anforderungen an die Pflichten der Online-Händler weiter. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat der Verkäufer dem Käufer bei einem Fernabsatzvertrag im Falle eines Widerrufs auch die Hinsendekosten zu erstatten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Händler auch verpflichtet sind, hierauf in ihrer Widerrufsbelehrung hinzuweisen. [mehr ...]
Schutz vor Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei eBay
[15.07.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern drohen bekanntlich Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Wegen der verworrenen Rechtslage lässt sich derzeit kaum mehr sagen, wie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, zum Beispiel bei Verkäufen über eBay, auszusehen hat. Jetzt gibt es neue Hoffnung für Abmahnopfer. Denn solche Abmahnungen können missbräuchlich sein. [mehr ...]
eBay: Auf Einräumung eines Rückgaberechts verzichten - Abmahnung vermeiden
[15.06.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern droht eine neue Abmahnwelle wegen Verwendung einer Rückgabebelehrung im Rahmen von eBay-Auktionen. Die jüngsten Urteile zur mangelnden Textform im Rahmen von eBay-Auktionen lassen befürchten, dass ein Rückgaberecht im Rahmen von eBay-Auktionen nicht wirksam eingeräumt werden kann. [mehr ...]
Widerrufsbelehrung und kein Ende - neues Abmahnrisiko
[15.05.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern droht eine neue Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Neue Gerichtsentscheidungen verschärfen die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung der eBay-Händler weiter. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin ist die Aufnahme der sogenannten Wertersatzklausel in die Widerrufsbelehrung unzulässig. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm muss darauf hingewiesen werden, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Sache beginnt. [mehr ...]
Neues Abmahnrisiko wegen ungenügender Widerrufsbelehrung bei eBay – Muster-Widerrufsbelehrung ungeeignet
[15.01.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern droht eine neue Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Bei eBay gibt es immer noch Unternehmen, die ihre Käufer auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinweisen. Das Kammergericht Berlin hat erneut klargestellt, dass eine solche Widerrufsbelehrung falsch ist. Die Widerrufsfrist beträgt nach Ansicht des Kammergerichts einen Monat. Außerdem ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin die vom Bundesjustizministerium entworfene Muster-Widerrufsbelehrung nicht als Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen geeignet. [mehr ...]
Ebay-Handel: Abmahnrisiko wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
[15.10.2006] Bislang war es gängige Praxis, dass bei Fernabsatzverträgen, die über die Auktionsplattform eBay geschlossen wurden, auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Das Kammergericht Berlin hat hingegen entschieden, dass die Widerrufsfrist tatsächlich einen Monat beträgt, worauf die unternehmerisch handelnden eBay-Verkäufer auch hinzuweisen haben. Wer dies nicht tut, geht das Risiko einer Abmahnung, zum Beispiel durch Wettbewerber, ein. [mehr ...]