Elektronische Signatur

Medienrecht

Die elektronische Signatur ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift und ist in gleicher Weise rechtsverbindlich. Es handelt sich um mit einem elektronischen Dokument verknüpfte Daten, mit deren Hilfe der der Unterzeichnende identifiziert werden kann. Ist ein Dokument mit einer elektronischen Signatur versehen, so kann es nicht mehr unbemerkt verändert oder verfälscht werden. Auf diese Weise lässt sich das entsprechende Dokument leicht auf Authentizität und Integrität überprüfen.

 

 

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