Hauptsacheverfahren

Medienrecht

Das Hauptsacheverfahren bezeichnet das eigentliche Klageverfahren vor Gericht. Es ist zu unterscheiden von Nebenverfahren wie dem Arrest oder der einstweiligen Verfügung. 

 

 

Ähnliche Begriffe zu Hauptsacheverfahren

Einstweilige Verfügung
Hinterlegung
Verfahrensrecht

  

Zum Glossar