Markenrecht

Medienrecht

Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und dient dem Schutz der Bezeichnung von Produkten im Geschäftsverkehr. So können etwa Wortmarken wie Unternehmens- und Produktnamen patentiert und auf diese Weise vor Nachahmern bewahrt werden. Das Markenrecht schützt daneben auch Bildmarken z.B. Logos von Unternehmen.

 

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Ähnliche Begriffe zu Markenrecht

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Immaterialgüterrecht
Marke

  

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