Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Medienrecht

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern können Rechtsanwälte ihre Tarife nicht frei bestimmen, sondern sind an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Abrechung von Rechtsanwaltsgebühren.  Ziel des Gesetzes RVG ist, die Vergütung von Rechtsanwälten einfacher und transparenter zu gestalten. Das Gesetz schafft zudem Anreize, rechtliche Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und damit die Gerichte zu entlasten.

 

 

 

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