Rücktritt

Medienrecht

Durch einen Rücktritt kann ein Vertrag beendet werden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen. Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz, dass Verträge verbindlich sind und sich die Vertragsparteien von ihren Versprechen nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen lösen können, etwa im Falle einer mangelhaften Leistung. Tritt eine der Vertragsparteien zurück, so sind alle bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

 

 

Ähnliche Begriffe zu Rücktritt

Minderung
Schadensersatz

  

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