Verlagsrecht

Medienrecht

Das Verlagsrecht gewährt das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung von Druckerzeugnissen. Zentraler Gegenstand ist der Verlagsvertrag. Dieser beinhaltet die Übertragung des Verlagsrechts an einem Werk an einen Verleger durch den Urheber oder Lizenznehmer. Der Verleger verpflichtet sich im Gegenzug das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten und dafür auch Werbung zu betreiben.

 

Verlagsrecht auf anawalto.de

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Ähnliche Begriffe zu Verlagsrecht

Urheberrecht

  

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