Urteile | IT-Recht

M2Trade | BGH | Urteil vom 19.07.2012 | I ZR 70/10

BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 45/10

UrhG §§ 31, 33, 35

Urheberrecht:

Amtliche Leitsätze:

a) Ein urheberrechtliches Nutzungsrecht, das der Lizenzgeber einem Lizenznehmer eingeräumt hat, fällt im Regelfall, in dem die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, mit der Beendigung des Lizenzvertrages ipso iure an den Lizenzgeber zurück (Aufgabe von BGH, Urteil vom 15. April 1958 - I ZR 31/57, BGHZ 27, 90, 95 f. - Die Privatsekretärin).

 

b) Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: Kündigung des Hauptlizenzvertrages wegen Zahlungsverzugs) - erlischt (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 Reifen Progressiv).

 

c) Beim Erlöschen der Hauptlizenz hat der Hauptlizenzgeber gegen den Hauptlizenznehmer einen Anspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Abtretung des gegen den Unterlizenznehmer bestehenden Anspruchs auf ausstehende Lizenzzahlungen.

 

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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UsedSoft | BGH | Beschluss vom 03.02.2011 | I ZR 129/08

UsedSoft | BGH | Beschluss vom 03.02.2011 | I ZR 129/08

Computerprogramm-RL Art. 5 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. L 111 vom 5.5.2009, S. 16) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:


1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG?


2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Erschöpft sich das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG, wenn der Erwerber die Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat?


3. Für den Fall, dass auch die zweite Frage bejaht wird: Kann sich auch derjenige, der eine "gebrauchte" Softwarelizenz erworben hat, für das Erstellen einer Programmkopie als "rechtmäßiger Erwerber" nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 15.11.2006 | XII ZR 120/04

BGH | Urteil vom 15.11.2006 | XII ZR 120/04

BGB § 535

IT-Recht

Amtlicher Leitsatz:

Zur Rechtsnatur der Softwareüberlassung im Rahmen eines ASP-Vertrages. (it)

 

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 20.10.2005 | III ZR 37/05

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

BGB §§ 145, 611 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 818 Abs. 3; TKV § 15 Abs. 1 Satz 1

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

a) Zum Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juli 2005 III ZR 3/05 - MMR 2005, 597 ff).

b) Hat der Bereicherungsgläubiger seine Leistung unter Vorbehalt erbracht, kann sich der Bereicherungsschuldner nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er dem Vorbehalt nicht widersprochen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 IVb ZR 51/87 WM 1988, 1494, 1496). (it)

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 28.07.2005 | III ZR 3/05

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

BGB § 145, § 611 Abs. 1, TKV § 15, Abs. 1 Satz 1

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.

b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet. (it)

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 12.07.2005 | XI ZR 412/04

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

BGB § 780

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

Der abstrakte Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen gemäß § 780 BGB setzt im sog. Mailorder Verfahren den Vermerk "signature on file" auf dem Leistungsbeleg nicht voraus, wenn dem Vertragsunternehmen die Unterschrift des Bestellers, etwa bei telefonischen oder per E-Mail übermittelten Bestellungen, nicht vorliegt. (it)

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 19.09.2003 | V ZR 319/01

Praxisschwerpunkte | BGH | Urteil vom 09.10.2003 | I ZR 167/01

BGB § 1004

IT-Recht

Amtliche Leitsätze

a) Der Betreiber eines Kabelnetzes kann von Anbietern digitaler Programme und Mediendienste verlangen, es zu unterlassen, gegen seinen Willen Programm- und Dienstsignale in sein Netz einzuleiten und sein Netz zur Durchleitung solcher Programme und Mediendienste zu nutzen (Fortführung von BGH, Urt. v. 19. März 1996, KZR 1/95, NJW 1996, 2656).

b) Programm- und Dienstsignale werden nicht gegen den Willen des Eigentümers in ein Kabelnetz eingeleitet, wenn sie dort nur deshalb verfügbar sind, weil der Betreiber des Netzes sein Netz ohne Filtereinrichtungen mit einem anderen Netz verbindet, in das solche Signale eingespeist werden.

c) Der Umstand, daß der Betreiber eines Kabelnetzes sein Netz für Signale öffnet, die Anbieter von Programmen und Mediendiensten in ein anderes Kabelnetz einspeisen, berechtigt diese Anbieter dagegen nicht, dessen Netz auch zur Durchleitung ihres Programm- und Dienstangebots an Dritte zu nutzen. Das setzt vielmehr eine zusätzliche Disposition des Netzeigentümers voraus. (it)

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Telefonischer Auskunftsdienst | BGH | Urteil vom 03.07.2003 | I ZR 211/01

Setzen von Deep-Links-Paperboy | BGH | Urteil vom 17.07.2003 | I ZR 259/00

UWG § 1; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 312c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 6; TKG § 41; TKV § 27 Abs. 1ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

a) Das für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen gemäß § 27 Abs. 1 der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung bestehende Erfordernis, die von den Endkunden verlangten Entgelte zu veröffentlichen, ändert nichts an deren nach den sonstigen Vorschriften bestehenden Verpflichtung zur Angabe von Preisen.

b) Die im Zusammenhang mit der Werbung eines Anbieters einer Telekommunikationsdienstleistung erfolgende Angabe der anzuwählenden Telefonnummer stellt ein Leistungsangebot i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar.

c) Werbesendungen im Fernsehen stellen keine nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 PAngV ohne Angabe von Preisen zulässigen mündlichen Angebote dar.

d) Die Bestimmungen der Preisangabenverordnung weisen Wettbewerbsbezug auf, weshalb Verstöße gegen sie zugleich den Tatbestand des § 1 UWG erfüllen.

e) Werbesendungen im Hörfunk stellen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 PAngV ohne Angabe von Preisen zulässige mündliche Angebote dar und lösen auch keine Informationspflicht nach § 312c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 BGB-InfoV aus. (it)

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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CPU-Klausel | BGH | Urteil vom 24.10.2002 | I ZR 3/00

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UrhG a.F. § 32; UrhG § 69d Abs. 1; AGBG §§ 8, 9 Bm, Ck (BGB n.F. § 307 Bm, Ck)

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

a) Eine Klausel in einem Softwarelizenzvertrag, die die Verwendung einer auf begrenzte Zeit überlassenen Software auf einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Rechner leistungsstärkeren Rechner oder auf weiteren Rechnern von der Vereinbarung über die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig macht, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.

b) Eine solche Vertragsklausel ist auch nicht deswegen unangemessen, weil siefür den Fall des Wechsels auf einen leistungsstärkeren Rechner auch dan Geltung beansprucht, wenn der Lizenznehmer durch technische Maßnahmenerreicht, daß sich die Leistungssteigerung auf den Lauf der lizenzierten Software nicht auswirkt. (it)

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 20.02.2001 | X ZR 9/99

mitwohnzentrale.de | BGH | Urteil vom 17.05.2001 | I ZR 216/99

BGB §§ 631, 633, 635

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

a) Der Anspruch des Bestellers einer individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Software auf Lieferung einer zum Betrieb der Software erforderlichen Dokumentation wird grundsätzlich erst mit dem Abschluß der Arbeiten an dem Programm fällig.

b) Läßt sich eine abweichende Vereinbarung nicht feststellen, kann von einem Softwarehersteller nicht ohne weiteres erwartet werden, daß er ohne Rücksicht auf mögliche künftige Erweiterungen und Änderungen des Programms in jedem Stadium seiner Arbeiten eine diesen entsprechende Dokumentation gestaltet.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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OEM-Version | BGH | Urteil vom 06.07.2000 | I ZR 244/97

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32

IT-Recht

Amtliche Leitsätze:

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 11.04.2000 | X ZR 19/98

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

BGB § 276, BGB § 635

IT- Recht

Amtliche Leitsätze:

Zur Haftung des Unternehmens für die objektiv unrichtige Erklärung, verlorengegangene Daten auf einer EDV-Anlage seien nicht wiederherzustellen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de