Erstberatung
Unser Beratungsangebot ist zugeschnitten auf die Anforderungen von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern.
Für die Anwaltskanzlei Dr. Ricke ist Kostentransparenz wichtig. Bitte erfragen Sie gerne jederzeit die voraussichtlich entstehenden Kosten (wobei allerdings zu beachten ist, dass Kostenentwicklungen von vielen, manchmal nicht absehbaren, Faktoren beeinflusst werden).
Für eine Erstberatung berechnet die Anwaltskanzlei Dr. Ricke im Wege der Vergütungsvereinbarung gemäß § 34 Absatz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) einen Betrag in Höhe von 119,00 € (Preis enthält Umsatzsteuer).
Bei einer Erstberatung erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage.
Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen häufig Ausschlüsse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (wie Marken- und Wettbewerbsrecht) und des Immaterialgüterrechts (wie Urheberrecht) enthalten und damit regelmäßig die obige Anwaltsvergütung bei solchen Sachverhalten nicht erstatten. Auch erstatten Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nicht eine Anwaltsvergütung, die - bei Vergütungsvereinbarung - über die gesetzlichen Gebühren hinaus geht. Bitte holen Sie ggfs. vor Beauftragung eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für eine Erstberatung in obiger Höhe ein. Gelegentlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen aus Kulanz Kosten für eine Erstberatung, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet sind.
Während des bis zu einer Stunde dauernden Beratungsgespräches werden Sachverhalt und rechtliche Fragen sowie Erfolgsaussichten erörtert.
Eine Erstberatung dient insbesondere auch dazu, Ihre juristische strategische Position zu ermitteln, juristische strategische Alternativen zu entwickeln und die beste Strategie für Ihr weiteres juristisches Vorgehen (falls von Ihnen gewünscht) auszuwählen.
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse telefonisch einen kurzfristigen Termin zur Erstberatung. Bitte bringen Sie zum Beratungstermin die relevanten Unterlagen mit, die z.B. auch eine Kollisionsprüfung ermöglichen. Falls Sie den Erstberatungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir aus organisatorischen Gründen um frühzeitige Benachrichtigung.
Die Erstberatung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern kann, falls gewünscht, auch telefonisch oder per Skype erfolgen. Bitte schicken Sie in diesem Fall die relevanten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post vorab, damit diese, wie bei einer Erstberatung vor Ort, während des Beratungsgesprächs vorliegen.
Falls Sie keine Erstberatung wünschen, werden auch gerne Fragen zu den bei sonstiger Beratung und Vertretung entstehenden Kosten beantwortet. Diese Auskünfte sind selbstverständlich kostenfrei.
Informationen zu einer Folgeberatung finden Sie hier.
Zahlungsarten: Erstberatung in bar / Folgeberatung auf Rechnung